Garantiebedingungen Esperto 5-Jahres Garantie

Die Garantie umfasst ausschließlich Schäden, die im Rahmen einer haushaltsüblichen Nutzung des geschützten Gerätes entstanden sind.

Diese Garantie beginnt für die Geräte frühestens ab dem 24. Monat nach Datum des Kaufbeleges des Endkunden und beträgt 36 Monate (Gewährleistungszeit/Herstellergarantie + Garantieverlängerung = 60 Monate).

Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.

Diese Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (keine Kopien), dem Garantiezertifikat (liegt der Lieferung bei) und dem defekten Gerät.

Verbrauchsmaterial und Verschleißteile, wie Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile, Leuchtmittel, Akkus und Batterien, sind nicht gedeckt.

Die Verwendung des Gerätes für außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für Schäden durch Miss- oder unsachgemäßen Gebrauch und eine gewerbliche Nutzung des o.a. Gerätes.

Der Schutz sowie die Garantieverlängerungen beziehen sich auf den Auslieferungszustandes des Gerätes.

Diese Garantie stellt eine subsidiäre Deckung dar. Anderweitig bestehende Versicherungen, Garantien der Gerätehersteller oder  Haftungen Dritter sowie Rückrufaktionen des Herstellers sind im Schadensfall vorrangig zu belasten.

Bei gedeckten Totalschaden (auch bei defekten Original-Zubehörteilen) geht nach Ersatzleistung das entsprechende Gerät inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, Handbücher etc.) in den Besitz des Fachhändlers über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen übernimmt der Fachhändler die fachgerechte und kostenlose Entsorgung.

Schäden durch übliche Abnutzung oder Verschleiß (auch Zerkratzen oder Verschrammen des Gerätes ohne Beeinträchtigung der technischen Funktionalität), sowie eventuelle Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung.

Durch Fachpersonen durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen deren Haftung.

Grundsätzlich wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge und Vermögensschäden geleistet.

Schäden in Folge nicht oder zu spät durchgeführter Entkalkung, Reinigung oder Wartung sind nicht gedeckt.

Serienschäden in Verbindung mit Rückrufaktionen des Herstellers fallen nicht unter die Garantieverlängerung.

Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt.

Schäden, die durch große Fahrlässigkeit (z.B. bei Umzug) oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt.

Schäden durch ein unerklärliches Verschwinden des Gerätes (z.B. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt.

Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt.

Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externen Zubehör sowie äußere Einwirkungen (z.B. Kalk oder Waschmittel) eintreten, sind nicht gedeckt.

Sofern während der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie das geschützte Gerät getauscht wurde, müssen zur Einforderung aus dieser Garantie die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) über den Austausch vorgelegt werden. Zudem ist im Falle eines Gerätetausches der Auslieferschein zwingend bis zum Ablauf dieser Garantie aufzubewahren, da dieser zusammen mit dem ursprünglichen Original des Kaufbeleges als Nachweis für eventuelle weitere Schadenansprüche gilt.

Bei jeglicher Bewertung ob ein Schaden als gedeckt gilt, zählt die Ursache des Schadens. Der Maschineninhaber oder dessen Bevollmächtigter ist für die geschützte Maschine verantwortlich. Dies schließt auch eine sorgsame und vorausschauende Verwahrung mit ein. Ein Schadensfall bei dem die, dem Maschineninhaber zumutbare, Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, findet keine Deckung.

Im Falle eines Gerätetausches im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie, geht diese Garantie auf das neue Gerät über und beginnt wie o.a. am Tag des Ablaufs der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Herstellergarantie des Neugerätes. Wird das Gerät im Rahmen dieser Garantie getauscht, so geht diese Garantie auf das Neugerät über und endet am Tag ihres ursprünglichen Ablaufs für das Altgerät. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn dieser Garantie wird durch den Gerätetausch nicht bewirkt.

Schutz aus dieser Garantie besteht weltweit. Leistungen aus dieser Garantie werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland geleistet.

Ansprüche aus der Garantie können nur gegenüber u.a. Fachhändler geltend gemacht werden. Sofern eine Reparatur, ein Austausch des defekten Gerätes oder sonstige Arbeiten von Dritten durchgeführt werden, welche nicht vom u.a. Fachhändler zur Erbringung einer Leistung aus dieser Garantie beauftragt wurden, besteht aus dieser Garantie kein Ersatzanspruch für Aufwendungen die durch diese Tätigkeiten entstanden sind.

Garantiegeber/Fachhändler:Hausgeräte Depot OHG, Industriestraße 25, 71522 Backnang

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