10 Jahre Liebherr-Garantie

10 Jahre Liebherr-Garantie

Liebherr-Garantie Bedingungen

Mit den neuen Geräten CBNsda5723, CBNbda 5723, CBNsda5753 und CBNbsa5753 (Aktionsgerät) bietet Liebherr erstmalig Kühl- und Gefrierkombinationen an, welche die Energieeffizienklasse A erreichen. Für Aktionsgeräte, die im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2023 (Aktionszeitraum) erworben werden, leistet die Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH, Konrad-Zuse-Straße 4, 89081 Ulm/Deutschland (Liebherr) dem Eigentümer eines Aktionsgeräts (Gerät) eine freiwillige 10-jährige Liebherr-Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen (Liebherr-Garantie). Diese Liebherr-Garantie gilt zusätzlich zu den dem Käufer gegen den Verkäufer des Geräts bei Mängeln zustehenden gesetzlichen Rechten, welche der Käufer unentgeltlich in Anspruch nehmen kann, und schränkt diese nicht ein.

I. Geltungsbereich

Die Liebherr-Garantie gilt für in der Bundesrepublik Deutschland für den privaten Einsatz aufgestellte Aktionsgeräte, die innerhalb des Aktionszeitraumes erworben wurden.

II. Garantiegeber

Garantiegeber ist die Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH, Konrad-Zuse-Straße 4, 89081 Ulm/Deutschland.

III. Dauer und Beginn der Liebherr-Garantie

1. Die Liebherr-Garantie wird für die Dauer von 10 Jahren (Garantiedauer) gewährt.

2. Die Garantiedauer beginnt mit der Übergabe des Geräts an den Käufer, der das Gerät zum Zwecke der erstmaligen Inbetriebnahme gekauft hat.

3. Durch eine Leistung aus der Liebherr-Garantie wird die Garantiedauer weder erneuert noch verlängert.

IV. Voraussetzungen der Liebherr-Garantie und Geltendmachung

Liebherr leistet die Liebherr-Garantie, wenn nachweislich folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die Liebherr-Garantie wird für die Dauer von 10 Jahren (Garantiedauer) gewährt.

2. Die Garantiedauer beginnt mit der Übergabe des Geräts an den Käufer, der das Gerät zum Zwecke der erstmaligen Inbetriebnahme gekauft hat.

3. Durch eine Leistung aus der Liebherr-Garantie wird die Garantiedauer weder erneuert noch verlängert.

4. Die Liebherr-Garantie ist mit Ausnahme des in V 3. beschriebenen Falles nicht auf ein anderes Gerät übertragbar.

5. Beim Gerät handelt es sich um ein Aktionsgerät.

V. Dauer und Beginn der Liebherr-Garantie

1. Während der Garantiedauer am Gerät auftretende Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen, wird der Liebherr-Kundendienst oder eine autorisierte Liebherr-Kundendienststelle kostenlos beheben und die damit verbundenen Kosten, insbesondere Arbeitszeit und Anfahrtskosten sowie ggf. zusätzlich erforderlicheres Reparaturmaterial, tragen. Sofern es sich um einen Mangel an Teilen der Innenausstattung sowie Griffe und Abdeckblenden handelt, behält sich Liebherr vor, dem Eigentümer die entsprechenden Ersatzteile zur Selbstmontage kostenlos zuzusenden.

2. Die Liebherr-Garantie gewährt keine über diese Mängelbehebung hinausgehenden Ansprüche gegen Liebherr.

3. Ist die Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich, erhält der Eigentümer gegen Übergabe seines mangelhaften Geräts ein identisches oder vergleichbares Neugerät (Ersatzgerät). Wird das Gerät im Rahmen der Liebherr- Garantie durch Liebherr ersetzt, so wird die verbleibende Garantiedauer der Liebherr-Garantie auf das Ersatzgerät übertragen.

VI. Dauer und Beginn der Liebherr-Garantie

1. Ausgeschlossen von der Liebherr-Garantie sind Fehler oder Mängel am Gerät, die zurückzuführen sind auf:

a. Nichtbeachtung der Gebrauchs- und/oder Montageanleitung, fehlerhafte Aufstellung und/oder fehlerhafter Anschluss, bestimmungswidrige Nutzung, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung sowie Verschleiß.

b. Äußere Einwirkungen, wie z. B. Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturereignisse.

c. Reparaturen und Abänderungen, die nicht vom Liebherr-Kundendienst oder von einer autorisierten Liebherr- Kundendienststelle vorgenommen wurden.

2. Ausgeschlossen von der Liebherr-Garantie sind des weiteren Mängel an Türdichtungen einschließlich damit fest verbundener Teile wie z. B. Deckel und Türen, soweit deren Mangelhaftigkeit auf einen Mangel an der Türdichtung zurückzuführen ist, sowie Leuchtmittel und alterungsbedingte optische Mängel.

3. Die Liebherr-Garantie erlischt, wenn, gleichgültig von wem, das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt, manipuliert oder unleserlich gemacht wurde oder wenn in das Gerät Teile fremder Herkunft, insbesondere Ersatzteile, die nicht von Liebherr stammen oder nicht für den Einsatz im oder am Gerät geeignet sind, eingebaut oder angebracht wurden.

VII. Verjährung

Ansprüche aus der Liebherr-Garantie wegen eines innerhalb der Garantiedauer geltend gemachten Mangels verjähren in 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Entdeckung des Mangels.

VIII. Anwendbares Recht

Auf diese Garantie findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

IX. Kontaktdetails im Garantiefall

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an

LIEBHERR-HAUSGERÄTE VERTRIEBS- UND SERVICE GMBH

Konrad-Zuse-Straße 4+6

D-89081 Ulm

DEUTSCHLAND

Tel.: +49 731 17588690

Fax: +49 7352 928-4080

E-Mail: produktinfo.lhv@liebherr.com

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